Auch Kommentare könnten gesammelt werden, Schutz von Urheberrechten unklar: Die Antwort der Deutschen Nationalbibliothek

Letzte Woche hatte ich ein paar Fragen an die Deutsche Nationalbibliothek geschickt, die meiner Ansicht nach in der Pflichtablieferungsverordnung nicht genügend ausgeführt werden. Heute kam die Antwort. Schnell sind sie ja in Frankfurt, das muss man ihnen lassen. Im Folgenden die Antworten der Nationalbibliothek:

1) Nach welchen Kriterien werden “private Zwecke” von “nicht-privaten Zwecken” unterschieden? Ist die Reichweite entscheidend oder die Gewinnabsicht oder der organisatorische Kontext?

Die Entscheidung, ob etwas sammelpflichtig ist oder nicht, wird aufgrund der Pflichtablieferungsverordnung und der noch zu veröffentlichenden Sammelrichtlinien getroffen. Die Sammelrichtlinien werden die Pflichtablieferungsverordnung noch konkretisieren. Private Websites werden nicht gesammelt, wenn sie nur das private Umfeld oder Kunden interessieren. Wenn Sie jedoch themen- oder personenbezogene Informationen enthalten, die von öffentlichem Interesse sind, wie z. B. über Personen des öffentlichen Lebens oder über Kleintierzucht, sind sie sammelpflichtig. Die Reichweite, die Gewinnabsicht oder der organisatorische Kontext sind dabei unerheblich.

2) In zahlreichen Netzpublikationen sind multimediale Inhalte ein essentieller Bestandteil. Aus Ihrer Seite geht hervor, dass “alle Darstellungen in Schrift, Bild und Ton, die in öffentlichen Netzen zugänglich gemacht werden” betroffen sind. In Ihrer Auflistung der bevorzugten Dateiformate stehen jedoch keine Bewegtbild- oder Audioformate. In welcher Form sollen Netzpublikationen abgeliefert werden, die hauptsächlich multimedial sind?

Multimediale Netzpublikationen werden z. Zt. noch nicht gesammelt und müssen nicht abgeliefert werden.

3) Wie verfahre ich mit Veröffentlichungen, die Bestandteile enthalten, die nur für den Zweck der Veröffentlichung in meiner Netzpublikation freigegeben sind und keine Weitergabe an Dritte erlauben?

Für diese Frage muss ich Rücksprache mit dem Justitiariat halten. Die Antwort wird Ihnen nachgereicht.

4-6) Wie ist mit Inhalten aus anderen Netzpublikationen zu verfahren, die dynamisch in meine Netzpublikation eingebunden sind (”Widgets”)? Fallen diese, wenn sie das Erscheinungsbild meiner Netzpublikation maßgeblich prägen, ebenfalls unter die Ablieferungspflicht?

Zahlreiche Netzpublikationen bestehen zu einem überwiegenden Teil aus nutzergenerierten Inhalten wie zum Beispiel Kommentaren oder von Nutzern hochgeladenen Bildern. Fallen diese nutzergenerierten Inhalte ebenfalls unter die Ablieferungspflicht? Sind diese Inhalte gesammelt oder einzeln abzuliefern? In welcher zeitlichen Periodizität?

In ihrem Glossar verweisen Sie auf “Datenbanken” als einen Typus von Netzpublikationen. Bin ich dazu verpflichtet, die Datenbanken, auf denen meine Netzpublikation abgespeichert ist, ebenfalls abzuliefern?

Alle Bestandteile der Veröffentlichung fallen unter die Sammelpflicht. Da aber in der momentanen Entwicklungsstufe nur Netzpublikationen mit Entsprechung zum Printbereich, also z. B. elektronische Zeitschriften, E-Books, Hochschulprüfungsarbeiten oder Digitalisate gesammelt werden, ist keine Ablieferung von Webseiten aller Art erforderlich.

Was ich daraus gelernt habe:

  • Vieles ist tatsächlich noch im Unklaren. Es werden aber Sammelrichtlinien formuliert, in denen genaueres geregelt wird. Vielleicht ist die Deutsche Nationalbibliothek so kooperativ und offen, dass sie nach dem Beispiel der BLM eine Veranstaltung zu diesen Sammelrichtlinien ausrichtet, an der auch potentiell betroffene Blogger und Netzpublizisten teilnehmen und auf der auch die Kritiker gehört werden?
  • Die zum Beispiel hier zu lesende Annahme, dass Blogs von privaten Betreibern nicht betroffen seien, ist haltlos. Es geht nicht darum, ob mit einem Blog Geld verdient wird oder nicht. Sobald es um Themen geht, die von öffentlichem Interesse sind, greift die Verordnung. Diese Antwort steht auch in den DNB-FAQ.
  • Wenn dann irgendwann nicht mehr nur “Netzpublikationen mit Entsprechung zum Printbereich” gesammelt werden, sondern auch Blogs, dann wird es kompliziert. Auch Widgets, Datenbanken und Kommentare wären als Bestandteile eines Blogposts ablieferungspflichtig. Wie man das technisch und rechtlich regeln will, ist mir völlig unklar. Der Nationalbibliothek aber anscheinend auch.
  • Das Hauptproblem sehe ich nach wie vor darin, dass in dem Moment, in dem bestimmte Netzpublikationen abgeliefert werden, Seiten, die dies nicht tun, theoretisch abgemahnt werden könnten (z.B. Konkurrenten, die durch die Nicht-Ablieferung einen Vorteil hätten). Dann wird sich zeigen, welchen Wert die zahlreichen “Noch-Nichts” der Nationalbibliothek haben.

Bleibt nur die Frage: Gibt es eigentlich gar keine Qualitätsanforderungen für die Verabschiedung von Verordnungen? Zumindest für das politische Feld “Internet” kann ich nichts dergleichen erkennen.

25 responses to “Auch Kommentare könnten gesammelt werden, Schutz von Urheberrechten unklar: Die Antwort der Deutschen Nationalbibliothek”

  1. Faustus

    Ich finde das ganz schön heftig. Bin sprachlos. :-/

  2. Nico

    ach komm, internet ist internet :)

  3. Ja, spinnen die denn?! (2) | Jos Welt

    [...] dieser Fragen wurden im Viralmythen-Blog jetzt durch die DNB selbst beantwortet, andere allerdings noch offen gelassen, wobei die Frage des Copyrights natürlich besonders [...]

  4. ihdl

    danke fürs nachfragen und weiterverfolgen! das mit den qualitätsanforderungen ist wirklich eine interessante frage.

  5. Keksimperium

    Ich freue mich schon darauf für jeden Blogpost und jeden Kommentar ein pdf zu generieren und die DNB damit förmlich zu ertränken. Wenn da wirklich jeder mitmacht, werden die Kosten für die Server schmerzhaft und dann evtl. mal das Gehirn eingeschaltet…

  6. rrho

    Die Kleintierzüchter werden sich noch ganz schön umschauen… Ich bin durchaus schon gespannt auf die ersten Musterprozesse gegen säumige Webseitenbetreiber, die sich allein schon technisch nicht in der Lage (weil: überfordert) sehen, wirklich etwas abzuliefern.

    Und auf die Antwort auf Frage 3 bin ich nun wirklich gespannt.

  7. Till

    Sinnvollerweise (ja, keine Leitunterscheidung im politischen System, aber trotzdem) — also, sinnvollerweise müsste es doch eigentlich folgendes geben: a. einen dnb-Spider. b. ein dnb-Anmeldeformular für den Spider. c. viel, viel Hard- und Software zur Archivierung der von a. gesammelten Infos über die bei b. angegebenen Seiten. (sowie d. eine auf diesen beiden Dingen aufbauendene öffentlichte Hochwert-Google-Ergänzung für Deutschland).

  8. Ludwig

    Mir leuchtet die Idee nicht ein, warum man “das Internet” archivieren muss? Welchen Vorteil das haben soll? Ob sich diese voraussichtlich irrsinigen Bestände eigentlich noch sinnvoll archivieren lassen? Ob sich diese Bestäne eigentlich noch durchsuchen lassen und auch ob sich darin das Gesuchte auch finden lässt? Besser und länger als es über herkömmliche Suchemaschinen “hier draußen” möglich ist? Ich kapier es nicht… Und warum, wenn sie schon das Internet archivieren wollen, warum reichen dann nicht RSS-Feeds? Die Blogs hätten sie dann schon komplett. Ja, und was kostet diese Schnapsidee eigentlich wieder? Tss, davon könnte man so schöne Fortbildungen für Politiker finanzieren können: Was ist ein Browser? *kopfschüttel*

  9. Michael van Laar

    Qualitätsanforderungen setzen voraus, dass es Leute gibt, die von der Materie Ahnung haben und darauf basierend die Qualität beurteilen können. Dass dies bei deutschen Politikern in viel zu vielen Fällen nicht gegeben ist, sobald es um das Thema Internet geht, ist traurig aber wahr. Ich habe es mir abgewöhnt, mich überhaupt noch über irgendwas in dieser Richtung zu wundern.

    Ich warte jetzt erst einmal ab. Auch bei der Impressumspflicht und dem Telemediengesetz gab es anfangs überall das große Aufschreien. Und letztendlich war es dann doch gar nicht so schlimm. zumindest für den Alltagsgebrauch. Über die Klärung von rechtlichen Graubereichen wie der technisch nicht machbaren Datenschutzbelehrung noch vor dem eigentlichen Besuch einer Website reden wir lieber mal nicht.

    Übrigens: Vielleicht hätten die Damen und Herren Politiker ja auch einmal jemanden fragen können, der sich damit auskennt. Die Überlegung, im Netz veröffentlichte Kulturgüter zu archivieren, ist löblich. Doch es ist ja nicht so, dass das Thema Internet-Archivierung bisher noch gar niemandem eingefallen ist. Einfach mal bei Google oder Archive.org nachfragen, wie das geht. Da wären die Damen und Herren Abgeordnete sicher geholfen worden. Aber dafür müssten sie logischerweise zunächst einmal überhaupt wissen, dass es Google und Archive.org gibt. Ein Teufelskreis!

  10. [i:rrhoblog] » links for 2008-10-29

    [...] Auch Kommentare könnten gesammelt werden, Copyright bleibt unklar Die Antwort der Deutschen Nationalbibliothek auf Benedikts Nachfrage bzgl. der Ablieferungspflicht für nicht nur Weblogs. (tags: internet blogs recht bibliothek web2) [...]

  11. links for 2008-10-29 at i heart digital life

    [...] Auch Kommentare könnten gesammelt werden, Copyright bleibt unklar: Die Antwort der Deutschen Nation… Die Antworten auf Benedikt Köhlers Anfrage an die Deutsche Nationalbibliothek (follow up) (tags: recht internet blogs bibliothek) « Im Goldrausch Links vom 11. bis 19. September 2008Ein Gedicht!links for 2008-10-28Missy am Kiosk oder im BriefkastenLinks vom 22. September bis 7. Oktober 2008 [...]

  12. XiongShui

    @ Ludwig,

    was für Leute das sind? Das sind die gleichen Leute, die eine Kopie von einer Kopie anfertigen und dann in einem extra Ordner verwahren (Wahrscheinlich pressen die auch ihr fettiges Butterbrotpapier drei Tage auf ein DIN A4 Blatt, um dann beides abzuheften…)

    Das Beste wird sein, einfach abzuwarten. Allerdings, ein kleiner roter Teufel riet mir, die einfach mit jedem noch so belanglosen Beitrag, hübsch als PDF- Päckchen gepackt, totzuschmeißen. Für was ich mich entscheide, ist mir noch nicht klar.

  13. Webrocker

    Auch von mir ein Danke fürs Dranbleiben.
    Ich frage mich, wie, sollte tatsächlich die zugrundeliegende Datenbank als “Bestandteil der Veröffentlichung” angefordert werden, die DNB mit den Passwörtern und Usernamen umgehen will, wie sie die zig Ausprägungen von Apache, IIS, (my)SQL, php, jsp, java et al in den verschiedensten Versionen lauffähig machen will und wie sie sich von den Nutzungsrecht-Konflikten freistellen will. Da hätten sie vielleicht vorher mal einen Juristen fragen sollen. Mann, mann, mann.
    gruss
    Tom

  14. Steffino

    auf der seite der dnb heisst es:

    Die Deutsche Nationalbibliothek entwickelt Verfahren zur Sammlung von Netzpublikationen. Zurzeit ist lediglich die einzelobjektbezogene Sammlung von Netzpublikationen mit Entsprechung zum Printbereich, z. B. E-Books, elektronische Zeitschriften, Hochschulprüfungsarbeiten und Digitalisate realisiert. Webseiten aller Art, z. B. statische und dynamische HTML-Seiten, Weblogs oder Foren, werden noch nicht gesammelt. In einer weiteren Stufe ist das Harvesting solcher Seiten geplant. Die zukünftige Einzelablieferung von Webseiten soll weder über ein Formular noch über eine Schnittstelle aktiv vom Ablieferer geleistet werden. Deshalb wird es auch nicht erforderlich sein, diese Seiten in andere Formate (PDF, TIF) umzuwandeln und sie uns zu übermitteln.

    also (erstmal) kein thema für blogger.

  15. Seitenhiebe » Blog Archive » Die Arroganz der etablierten Medien

    [...] System im Rahmen dessen entwickeln. So zum Beispiel die Deutsche Nationalbibliothek mit ihrem Dokumentationswahn im Internet. Nicht nur, dass ich es für schwachsinnig halte, dass ein Normalbürger einfach so aufgrund seiner [...]

  16. CH

    1. In Deutschland gibt es kein Copyright, hier gibt es ein Urheberrecht. Details siehe hier.

    2. Unabhängig davon ist doch in urheberrechtlicher Frage eigentlich interessant, was die DNB mit dem Archiv macht. Mehr dazu trackbacke ich mal manuell.

  17. Noch mal Glück gehabt: Wie sammelt die Deutsche Nationalbibliothek Online-Publikationen? auf sChLuckAuF

    [...] von Medienwerken an die Deutsche Nationalbibliothek herausgebracht. Viel wurde dann diskutiert über wer, wie, was wann abliefern muss. Nu gut, jetzt wurde ja bekannt gegeben, die DNB sammelt selber ein und baut meiner [...]

  18. CH

    Meinst Du z.B. das hier? Das ist dann urheberrechtlich in der Tat interessant und bedenklich. So ohne weiteres würde ich meine Postings dann auch abgeben wollen. Bislang dachte ich, ich könnte einmal per Batchdatei konvertieren lassen und dann weg damit.

  19. DNB : Verordnung zur Pflichtablieferung von Netzpublikationen at in|ad|ae|qu|at

    [...] offenem “Brief an die Deutsche Nationalbibliothek” sowie in deren Replik : “Auch Kommentare könnten gesammelt werden, Schutz von Urheberrechten unklar: Die Antwort der Deutsch…” ( [...]

  20. Ablieferungspflicht für DNB ist relativ… | Oberlehrer

    [...] Blog viralmythen hat im Beitrag “Auch Kommentare können gesammelt werden…” der Nationalbibliothek einige Fragen aus dem praktischen Bloggeralltag gestellt und die [...]

  21. Links vom 27. Oktober bis 1. November 2008 at i heart digital life

    [...] Auch Kommentare könnten gesammelt werden, Copyright bleibt unklar: Die Antwort der Deutschen Nation… Die Antworten auf Benedikt Köhlers Anfrage an die Deutsche Nationalbibliothek (follow up) (tags: recht internet blogs bibliothek) [...]

  22. Steffino

    die entscheidende stelle scheint mir diese hier zu sein:

    Die zukünftige Einzelablieferung von Webseiten soll weder über ein Formular noch über eine Schnittstelle aktiv vom Ablieferer geleistet werden.

    und “harvesting” heisst doch wohl auch eher, dass die webseiten “eingesammelt” werden und keiner aktiv etwas abliefern muss, oder?

  23. bin ich Kulturgut ? « VIRE

    [...] sind also Blogger nicht betroffen, sie und Freunde der Kleintierzucht können aufatmen, wie man bei Viralmythen nachlesen [...]

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