Brief an die Deutsche Nationalbibliothek

Da völlig unklar ist, wie die gestern in Kraft getretene Verordnung für die Ablieferung von Pflichtexemplaren von Netzpublikationen umzusetzen ist, habe ich mich bei der Deutschen Nationalbibliothek, Service Netzpublikationen, jetzt mit dieser Email nach den Rahmenbedingungen der Ablieferung erkundigt. Mal sehen, was dabei herauskommt.

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit gestern bin ich als Netzpublizist anscheinend dazu verpflichtet, Pflichtexemplare meiner Netzpublikationen der Deutschen Nationalbibliothek zur Verfügung zu stellen. Da an einigen Stellen noch Unklarheit herrscht, würde ich mich freuen, wenn Sie mir die folgenden Fragen beantworten könnten:

1) Nach welchen Kriterien werden “private Zwecke” von “nicht-privaten Zwecken” unterschieden? Ist die Reichweite entscheidend oder die Gewinnabsicht oder der organisatorische Kontext?

2) In zahlreichen Netzpublikationen sind multimediale Inhalte ein essentieller Bestandteil. Aus Ihrer Seite geht hervor, dass “alle Darstellungen in Schrift, Bild und Ton, die in öffentlichen Netzen zugänglich gemacht werden” betroffen sind. In Ihrer Auflistung der bevorzugten Dateiformate stehen jedoch keine Bewegtbild- oder Audioformate. In welcher Form sollen Netzpublikationen abgeliefert werden, die hauptsächlich multimedial sind?

3) Wie verfahre ich mit Veröffentlichungen, die Bestandteile enthalten, die nur für den Zweck der Veröffentlichung in meiner Netzpublikation freigegeben sind und keine Weitergabe an Dritte erlauben?

4) Wie ist mit Inhalten aus anderen Netzpublikationen zu verfahren, die dynamisch in meine Netzpublikation eingebunden sind (“Widgets”)? Fallen diese, wenn sie das Erscheinungsbild meiner Netzpublikation maßgeblich prägen, ebenfalls unter die Ablieferungspflicht?

5) Zahlreiche Netzpublikationen bestehen zu einem überwiegenden Teil aus nutzergenerierten Inhalten wie zum Beispiel Kommentaren oder von Nutzern hochgeladenen Bildern. Fallen diese nutzergenerierten Inhalte ebenfalls unter die Ablieferungspflicht? Sind diese Inhalte gesammelt oder einzeln abzuliefern? In welcher zeitlichen Periodizität?

6) In ihrem Glossar verweisen Sie auf “Datenbanken” als einen Typus von Netzpublikationen. Bin ich dazu verpflichtet, die Datenbanken, auf denen meine Netzpublikation abgespeichert ist, ebenfalls abzuliefern?

Ich würde mich freuen, wenn Sie mir die Fragen möglichst zeitnah beantworten können, damit ich meiner Ablieferungspflicht nachkommen kann. Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen
Benedikt Köhler

Siehe zu diesem Thema auch:

13 responses to “Brief an die Deutsche Nationalbibliothek”

  1. Jan

    haha :-) Ich bin gespannt!

  2. Jo

    Bin ich mal gespannt, was da kommt. Bisher wissen die ja selbst nicht, wie sie das anstellen wollen…

  3. Andreas

    Vielleicht sollten die sich mal von Google beraten lassen, wie man so was macht.

    Ich freue mich schon auf die Antwort 8-))

  4. Jan

    Ich kann ansonsten die FAQs der Nationalbibliothek empfehlen. In denen findet man eine Menge nützlicher Infos – zum Beispiel auch, dass das heute alles noch gar nicht aktuell ist.

  5. Jan

    Hi Benedikt, soweit ich die FAQ verstehe, gibt es derzeit generell keine Erhebung, weil eben die technische Umsetzung noch gar nicht geklärt ist. Und ich frage mich sowieso, wie sie das hinbekommen wollen. Das Ganze ist nach dem jetzigen Stand doch gar nicht praktikabel. Viel sinnvoller wäre es, wenn sie entsprechende Seiten selbsttätig abspeichern würden. Es gibt auch Unternehmen, die das schon machen. Google zum Beispiel. Naja.

  6. Justin

    Da bin ich doch einmal sehr gespannt. Habe das bisher noch nicht wirklich durchblickt, da meiner Meinung nach noch sehr sehr viel unklar ist.

  7. Tiefbegabt

    wenn interessiert schon die Vergangenheit…

    [...] Wie ich schon gestern gelesen haben, soll nun auch Blogger ihre Werke bei der Deutschen Nationalbibliothek (die ich bis gestern [...]…

  8. Blogger und die Verordnung zur Pflichtablieferung von Netzpublikationen « AdClicks-Agent.de

    [...] scheint zum aktuellen Zeitpunkt keine Dringlichkeit zum Handeln zu bestehen, da noch viele Fragen ungeklärt [...]

  9. DNB : PFLICHTABLIEFERUNG VON NETZPUBLIKATIONEN at in|ad|ae|qu|at

    [...] Details in Benedikt Köhlers offenem “Brief an die Deutsche Nationalbibliothek” sowie in deren Replik : “Auch Kommentare könnten gesammelt werden, Schutz von [...]

  10. Raphael

    Um Himmels Willen!
    Ich bin gerade von Wien nach Berlin gezogen. Muss ich jetzt alle meine Webprojekte archiveren? Dann gehe ich wieder zurück. Außerdem: Vielleicht wird es etwas kompliziert: Mein Webspace liegt in den USA, mein Hoster schickt mir Rechnungen von einer Wiener Adresse aus, ich bin in Berlin angemeldet. Aber nebengemeldet nach wie vor in Österreich.

    Falls mir jemand die Adresse der Bibliothek schickt, richte ich mal gerne eine Anfrage, wie in meinem Fall zu verfahren ist. Das könnte ev. ein Fachgremium beschäftigen!

    Grüße
    Raphael

  11. Chris

    Den Brief finde ich interessant. Gute Idee mal solch einen Brief zu schreiben.
    Ich glaub aber hier ist noch sehr viel unklar.

  12. Franz

    Sehr interessanter Beitrag. Die Idee für ein solches Schreiben finde ich super. Wird in Wirklichkeit eh mal Zeit.

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