Da völlig unklar ist, wie die gestern in Kraft getretene Verordnung für die Ablieferung von Pflichtexemplaren von Netzpublikationen umzusetzen ist, habe ich mich bei der Deutschen Nationalbibliothek, Service Netzpublikationen, jetzt mit dieser Email nach den Rahmenbedingungen der Ablieferung erkundigt. Mal sehen, was dabei herauskommt.
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit gestern bin ich als Netzpublizist anscheinend dazu verpflichtet, Pflichtexemplare meiner Netzpublikationen der Deutschen Nationalbibliothek zur Verfügung zu stellen. Da an einigen Stellen noch Unklarheit herrscht, würde ich mich freuen, wenn Sie mir die folgenden Fragen beantworten könnten:
1) Nach welchen Kriterien werden “private Zwecke” von “nicht-privaten Zwecken” unterschieden? Ist die Reichweite entscheidend oder die Gewinnabsicht oder der organisatorische Kontext?
2) In zahlreichen Netzpublikationen sind multimediale Inhalte ein essentieller Bestandteil. Aus Ihrer Seite geht hervor, dass “alle Darstellungen in Schrift, Bild und Ton, die in öffentlichen Netzen zugänglich gemacht werden” betroffen sind. In Ihrer Auflistung der bevorzugten Dateiformate stehen jedoch keine Bewegtbild- oder Audioformate. In welcher Form sollen Netzpublikationen abgeliefert werden, die hauptsächlich multimedial sind?
3) Wie verfahre ich mit Veröffentlichungen, die Bestandteile enthalten, die nur für den Zweck der Veröffentlichung in meiner Netzpublikation freigegeben sind und keine Weitergabe an Dritte erlauben?
4) Wie ist mit Inhalten aus anderen Netzpublikationen zu verfahren, die dynamisch in meine Netzpublikation eingebunden sind (“Widgets”)? Fallen diese, wenn sie das Erscheinungsbild meiner Netzpublikation maßgeblich prägen, ebenfalls unter die Ablieferungspflicht?
5) Zahlreiche Netzpublikationen bestehen zu einem überwiegenden Teil aus nutzergenerierten Inhalten wie zum Beispiel Kommentaren oder von Nutzern hochgeladenen Bildern. Fallen diese nutzergenerierten Inhalte ebenfalls unter die Ablieferungspflicht? Sind diese Inhalte gesammelt oder einzeln abzuliefern? In welcher zeitlichen Periodizität?
6) In ihrem Glossar verweisen Sie auf “Datenbanken” als einen Typus von Netzpublikationen. Bin ich dazu verpflichtet, die Datenbanken, auf denen meine Netzpublikation abgespeichert ist, ebenfalls abzuliefern?
Ich würde mich freuen, wenn Sie mir die Fragen möglichst zeitnah beantworten können, damit ich meiner Ablieferungspflicht nachkommen kann. Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
Benedikt Köhler
Siehe zu diesem Thema auch:
- Verordnung zur Pflichtablieferung von Netzpublikationen tritt in Kraft (Heise)
- Heute schon die Wikipedia zur Bibliothek gebracht? (Wikipedistik)
- Die Archivierung des Internet durch die Deutsche Nationalbibliothek (Medienrauschen)
- Laut DNBG ab heute PflAV an die DNB! Ach, LMD! (Lilith)
- Ablieferung von Netzpublikationen: „Stillhalten und nichts machen“ (Telemedicus)
- Was gehört als Pflichtexemplar in eine Deutsche Nationalbibliothek? (E-Fee)
- Deutsche Nationalbibliothek verschont uns (Blog Age)

haha
Ich bin gespannt!
Bin ich mal gespannt, was da kommt. Bisher wissen die ja selbst nicht, wie sie das anstellen wollen…
Vielleicht sollten die sich mal von Google beraten lassen, wie man so was macht.
Ich freue mich schon auf die Antwort 8-))
Ich kann ansonsten die FAQs der Nationalbibliothek empfehlen. In denen findet man eine Menge nützlicher Infos – zum Beispiel auch, dass das heute alles noch gar nicht aktuell ist.
@Jan Ich nehme an, du beziehst dich auf diesen Absatz:
Ich lese daraus vor allem folgendes: Blogs und Foren werden nur momentan nicht gesammmelt, das Sammeln derartiger Inhalte ist aber geplant. Gründe, warum das derzeit noch nicht getan wird, fehlen hier vollkommen.
Die Frage ist aber, ob die FAQ auf einer Webseite tatsächlich juristischen Wert haben und eine im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Verordnung in ihrer Wirkung beschneiden können. Ich bin da skeptisch. Warum sollte ich diesen Informationen vertrauen?
Erwartet die DNB ernsthaft, dass Blogger und Forenbetreiber alle paar Tage auf die DNB-FAQ gucken, um nachzusehen, ob sie jetzt auf einmal schon etwas unternehmen und Strafen befürchten müssen? Das ist für mich das Gegenteil von Rechtssicherheit.
Hi Benedikt, soweit ich die FAQ verstehe, gibt es derzeit generell keine Erhebung, weil eben die technische Umsetzung noch gar nicht geklärt ist. Und ich frage mich sowieso, wie sie das hinbekommen wollen. Das Ganze ist nach dem jetzigen Stand doch gar nicht praktikabel. Viel sinnvoller wäre es, wenn sie entsprechende Seiten selbsttätig abspeichern würden. Es gibt auch Unternehmen, die das schon machen. Google zum Beispiel. Naja.
Da bin ich doch einmal sehr gespannt. Habe das bisher noch nicht wirklich durchblickt, da meiner Meinung nach noch sehr sehr viel unklar ist.
Um Himmels Willen!
Ich bin gerade von Wien nach Berlin gezogen. Muss ich jetzt alle meine Webprojekte archiveren? Dann gehe ich wieder zurück. Außerdem: Vielleicht wird es etwas kompliziert: Mein Webspace liegt in den USA, mein Hoster schickt mir Rechnungen von einer Wiener Adresse aus, ich bin in Berlin angemeldet. Aber nebengemeldet nach wie vor in Österreich.
Falls mir jemand die Adresse der Bibliothek schickt, richte ich mal gerne eine Anfrage, wie in meinem Fall zu verfahren ist. Das könnte ev. ein Fachgremium beschäftigen!
Grüße
Raphael
Den Brief finde ich interessant. Gute Idee mal solch einen Brief zu schreiben.
Ich glaub aber hier ist noch sehr viel unklar.
Sehr interessanter Beitrag. Die Idee für ein solches Schreiben finde ich super. Wird in Wirklichkeit eh mal Zeit.