Aufatmen. Wie ich vorhin in KoopTech gelesen habe, hat das Oberlandesgericht Frankfurt/Main Perlentaucher im Streit gegen FAZ und SZ Recht gegeben und damit die Auffassung bestätigt, dass Zitate auch dann möglich sind, wenn sie den Inhalt einer Rezension o.ä. so intelligent zusammenfassen, dass man den Ursprungsartikel gar nicht mehr zu lesen braucht. Das heißt also, dass man auch weiterhin rechtlich nicht dafür belangt werden kann, wenn man die zunehmend routiniert wirkenden Print-Ausfälle gegen das anonyme Mitmachweb mit dem Wort “bullshit” prägnant zusammenfasst und damit die Lektüre der Artikel erübrigt.
Viralmythen?
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