Aufatmen. Wie ich vorhin in KoopTech gelesen habe, hat das Oberlandesgericht Frankfurt/Main Perlentaucher im Streit gegen FAZ und SZ Recht gegeben und damit die Auffassung bestätigt, dass Zitate auch dann möglich sind, wenn sie den Inhalt einer Rezension o.ä. so intelligent zusammenfassen, dass man den Ursprungsartikel gar nicht mehr zu lesen braucht. Das heißt also, dass man auch weiterhin rechtlich nicht dafür belangt werden kann, wenn man die zunehmend routiniert wirkenden Print-Ausfälle gegen das anonyme Mitmachweb mit dem Wort “bullshit” prägnant zusammenfasst und damit die Lektüre der Artikel erübrigt.
Über mich

Benedikt Koehler (Twitter), meine Tags lauten: Social Media, Big Data, Social Network Analysis (SNA), Informationsvisualisierung, Brandtweet, Slow Media. Ich arbeite als Chief Operating Officer bei dem Social Media Intelligence- und Monitoringanbieter ethority in Hamburg und München. 2006 habe ich bei Ulrich Beck in Soziologie promoviert.
Artikel
Kommentare
- Marc bei Networking auf dem DLD
- Christoph S. bei Der Appstore als Netzwerk – Newsreader, Newsportale und digitale Zeitungen
- Netzwerk-Visualisierung des App-Stores « SocialNetworkStrategien / Social Networks, Crowdsourcing, Communityaufbau, Social Media Marketing - von Matias Roskos bei Der Appstore als Netzwerk – Newsreader, Newsportale und digitale Zeitungen
- Der Appstore als Netzwerk – Newsreader, Newsportale und digitale Zeitungen at viralmythen bei Das Finanzierungsnetzwerk der Social Networks
- Der Aufstieg der Datenwissenschaftler at viralmythen bei Das Finanzierungsnetzwerk der Social Networks
0 Responses to “Perlentaucher-Streit: Zitate weiterhin erlaubt”
Leave a Reply